Unterkühlung | Warnzeichen erkennen und Wärmeverlust begrenzen
Eine Unterkühlung, medizinisch Hypothermie, liegt bei einer Körperkerntemperatur unter 35 Grad Celsius vor. Sie kann lebensbedrohlich werden. Bei entsprechendem Verdacht nicht erst auf eine Temperaturmessung warten: Betroffene brauchen Schutz vor weiterem Wärmeverlust und medizinische Hilfe.
Welche Warnzeichen zählen
Starkes Zittern, kalte Haut, undeutliches Sprechen, zunehmende Ungeschicklichkeit, Verwirrtheit und auffällige Müdigkeit können auf Unterkühlung hinweisen. In fortgeschrittenen Fällen nehmen Bewusstsein und Atmung ab. Wenn das Zittern aufhört, ist das allein kein Zeichen für Erholung.
Eine starre Zuordnung jedes Symptoms zu einer bestimmten Temperatur ist für die Erste Hilfe ungeeignet. Entscheidend sind Zustand und Entwicklung der Person. Auch ohne Frost können Nässe, Wind und anhaltende Kälteeinwirkung gefährlich werden. Besonders gefährdet sind unter anderem kleine Kinder und ältere Menschen; Unterkühlung kann auch in kalten Wohnräumen auftreten.
Notruf und geschützter Platz
Bei Verdacht auf Unterkühlung den Rettungsdienst über 112 verständigen. Standort, Kälteeinwirkung, Bewusstsein und Atmung beschreiben. Die Leitstelle kann das weitere Vorgehen anleiten. Betroffene nicht allein lassen und ihren Zustand regelmäßig beobachten.
Menschen aus der Kälte an einen geschützten Ort bringen, soweit das ohne zusätzliche Gefahr möglich ist. Dabei behutsam vorgehen. Eine benommene Person sollte nicht durch erzwungenes Laufen oder Turnen aufgewärmt werden.
Wärmeverlust verringern
- Vom Boden isolieren: Eine geeignete Unterlage unter den Körper legen, etwa eine Isomatte oder verfügbare isolierende Materialien.
- Wind und Nässe abschirmen: Trockene Decken oder Kleidung und eine äußere winddichte Abdeckung verwenden.
- Nasse Kleidung vorsichtig wechseln: Möglichst geschützt arbeiten und zügig trocken abdecken, statt die Person lange entkleidet der Kälte auszusetzen.
- Kopf mit schützen: Gesicht und Atemwege frei lassen; ausreichend Abdeckung für den übrigen Körper vorsehen.
Eine dünne Rettungsdecke kann eine Windbarriere ergänzen. Sie ersetzt die dicke isolierende Unterlage gegen den kalten Boden nicht. Beim Einpacken muss die Person weiter beobachtet werden können.
Trinken und Aufwärmversuche
Nur wenn die Person vollständig wach ist und sicher schlucken kann, kann ein warmes alkoholfreies Getränk angeboten werden. Benommenen oder bewusstlosen Menschen nichts einflößen und nichts zu essen geben.
Keine heißen Bäder, keine Wärmelampe und keine heiße Wärmflasche als unmittelbaren Aufwärmversuch einsetzen. Arme und Beine nicht kräftig reiben. Alkohol ist ungeeignet. Weitergehende Wiedererwärmung gehört in die medizinische Versorgung.
Wenn die Person nicht mehr reagiert
Bewusstsein und Atmung prüfen und die Notrufleitstelle einbeziehen. Bei fehlender oder nicht normaler Atmung mit der Wiederbelebung beginnen und einen verfügbaren AED einsetzen; seinen Ansagen folgen. Unterkühlung ist für Ersthelfende kein Grund, Wiederbelebung zu unterlassen.
Bei Bewusstlosigkeit mit normaler Atmung haben freie Atemwege Vorrang. Eine stabile Seitenlage kann dafür erforderlich sein. Bei einem vermuteten Trauma sind unnötige Bewegungen zu vermeiden; die Leitstelle unterstützt bei der Abwägung. Atmung fortlaufend kontrollieren und auf Veränderungen reagieren.
Bei Touren früh gegensteuern
Regenschutz, trockene Reservekleidung und eine geeignete Notunterkunft müssen erreichbar sein, bevor Hände und Koordination stark nachlassen. Pausenplatz und Rückweg lassen sich leichter ändern, solange die Gruppe noch handlungsfähig ist.
Ein auffällig stilles oder unsicher gehendes Gruppenmitglied aktiv ansprechen. Gemeinsame Entscheidungen sollten sich am Zustand der betroffenen Person orientieren. Eine geplante Strecke ist kein Grund, zunehmende Warnzeichen zu übergehen.
